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Tagespflege am Berg GmbH - Kaiserstr. 23 - 42549 Velbert - Tel. 02051 / 207390 - Fax 02051 / 2073929 - info@t-ab.de

Unsere Leistungen

Als mobiler Pflegedienst unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause.

Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können.

Unser Personal kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege.

Wir ermöglichen Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

 

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen, die Ihnen das Gefühl geben, rundum versorgt und gepflegt zu sein.
Sie beinhaltet im Einzelnen:

  • individuelle, aktivierende Körperpflege
  • Bäder, Duschen, Haarpflege, Hautpflege
  • Rasur, Frisur und Nagelpflege
  • An- und Auskleiden
  • Inkontinenz-Versorgung
  • Fachgerechte Lagerung bei Bettlägerigkeit
  • Durchführung von Prophylaxen
  • Mobilisation und Rehabilitation

Häusliche Kranken- und Behandlungspflege

Neben der Grundpflege bieten wir Ihnen durch unser medizinisch geschultes Fachpersonal häusliche Kranken- und Behandlungspflege an. Dazu gehört im Einzelnen:

  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung und Wundpflege
  • Dekubitusprophylaxe und Dekubitusversorgung
  • Injektionen
  • Überwachung von Infusionen
  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Blutdruckmessung
  • Photometrische Blutzuckerkontrolle
  • Versorgung von Dauerblasenkatheter (Wechsel nach ärztlicher Anordnung)
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Absaugen von Sekreten
  • Inhalationen
  • Einläufe und Klistiere
  • Künstliche Ernährung durch PEG – Sonden
  • Gezielte Mobilisation
  • Palliativbetreuung
  • Schmerzpumpen und Infusionen
  • Parenterale Ernährung bei Portsystemen
  • Familienpflege zur Überbrückung von Not- und Krisensituationen in der Familie

Hauswirtschaftliche Versorgung

Neben der Versorgung unserer Pflegekunden mit Grundpflege, häuslicher Kranken- und Behandlungspflege sowie psychosozialer Betreuung bieten wir im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung folgende Leistungen an:

  • Haus- und Putzarbeiten
  • Müllentsorgung
  • Fensterreinigung
  • Scheuerdesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Gutachten und Beratung nach dem Pflegeversicherungsgesetz
  • Kostenlose Durchführung von Schulungen und Pflegekursen bei Anfrage
  • Vermittlung von ergänzenden Diensten, wie Mittagstisch, Hausnotruf, Krankengymnastik, Fußpflege und Friseur
  • Begleitung außer Haus (z.B. Arztbesuche, Theaterbesuche, Begleitung zu Festlichkeiten u.ä.)
    (in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern)
  • Einkaufen
  • Wäschepflege
  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Pflegekunden, die unter der Obhut von Amtsbetreuern stehen, unterstützen wir unbürokratisch bei der Abwicklung der organisatorischen Angelegenheiten (z.B. Unterbringung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Behördengänge, …).

Betreuungsleistungen

Als zugelassener Pflegedienst bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige entsprechend § 45b SGB XI an.

Die Beschäftigung und Betreuung soll sich an den Ressourcen der jeweiligen Menschen orientieren. Dabei ist es wichtig an lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten anzuknüpfen. Die Art der Betreuungsaufgaben wird daher in Absprache mit den Klienten, Angehörigen und Betreuern festgelegt. Unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Interessen, Ressourcen und biographischen Hintergründe wird ein individuelles Betreuungsangebot zugeschnitten. Die hier aufgeführten Beispiele vermitteln einen Eindruck, wie vielfältig Betreuung sein kann. Diese Liste ist nicht als abschließend zu betrachten, sondern wird mit zunehmenden Anforderungen und Erkenntnissen erweitert.

  • Singen
    Gemeinsames Singen, Musizieren oder Hören bekannter Lieder weckt Erinnerungen an die eigene Kindheit und Jugend, an bestimmte Ereignisse oder Emotionen und hilft Menschen, eigene Gefühle ohne Worte auszudrücken. Musik und Rhythmus wirken außerdem motivierend und ermuntern aktiv zu werden.
  • Bewegung
    Da pflegebedürftige Menschen zu sozialem Rückzug und zur körperlichen Versteifung neigen, sind körperliche Aktivitäten wie Bewegungsspiele sowie eine kontinuierliche und konsequente Anleitung zur Mobilität für sie besonders wichtig. Dabei hilft Bewegung nicht nur, mobil zu bleiben und Energien zu lenken. Da Wahrnehmung und Bewegung voneinander abhängig sind, fördert Bewegung die Wahrnehmung sowie den Kontakt zur Umwelt und vermindert damit Anspannung, Angst und Aggression. 
  • Malen und handwerkliche Aktivitäten
    Malen als eine nonverbale Ausdrucksform ermöglicht Menschen, denen die verbale Kommunikation schwer fällt, die direkte Äußerung von Gefühlen und momentanen Befindlichkeiten.
    Jahreszeitlich orientierte handwerkliche Betätigungen unterstützen die zeitliche Orientierung und wecken Erinnerungen. Das Hantieren mit unterschiedlichen Materialien regt die Sinne an, das Aufstellen und Anschauen selbst gemachter Werke fördert das Selbstwertgefühl.
  • Lesen
    Vorlesen oder gemeinsames Lesen bekannter Geschichten, Gedichte oder Sprichwörter weckt Erinnerungen und erhält damit das Wissen um die eigene Persönlichkeit. Vorhandenes Können wird aktiviert und gefestigt.
  • Spielen
    Sowohl nonverbale als auch verbale Kommunikationsstrukturen können beim Spielen gefördert werden. Spiele eignen sich besonders für Biographiearbeit und Gedächtnistraining.
  • Tanzen
    Hier lassen sich viele Elemente gut vereinen. Rhythmische Bewegung, musikalische Erinnerungen und haptische Erfahrungen sind nur einige Aspekte, die sich im Tanzen wirksam verknüpfen.

Im Vordergrund unserer verschiedenen Beschäftigungsangebote steht dabei nicht das Ergebnis, sondern der Prozess der Beschäftigung und das Erleben während der gemeinsamen Aktivität.

Beratungseinsätze

Um Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, entsprechend ihrer individuellen Situation im häuslichen Bereich, Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber – bei Vorliegen eines Pflegegrades und Inanspruchnahme von Pflegegeld – Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durch Pflegefachkräfte vor. Wir bieten Ihnen neben einer hohen Fachkompetenz eine ebenso adäquate Beratungskompetenz. Im Pflegegrad I und II muss dieser Einsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. Im Pflegegrad III findet der Einsatz vierteljährlich statt. Ihre Pflegekasse erinnert Sie schriftlich daran. Diese Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenlos. Wir beraten Sie und Ihre private Pflegeperson bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne können Sie sich dabei auch über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige informieren.